Produktgarantien

Für diesen Vertrag gelten die Artikel 128-135f des Verbraucherschutzgesetzes. Die Inanspruchnahme der Garantie setzt die Vorlage des Kaufbelegs und/oder der Kaufrechnung sowie die Überprüfung der vom Käufer gemeldeten Mängel des Produkts durch vom Verkäufer benanntes Personal voraus, um akzeptiert zu werden. Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel, die auf normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch oder einen Unfall zurückzuführen sind, der durch ein externes Element oder durch eine vom Verkäufer nicht vorgesehene oder nicht genehmigte Änderung verursacht wurde.
Gesetzliche Garantie. in Übereinstimmung mit Art. 130 des Verbraucherschutzgesetzes haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer für jede zum Zeitpunkt der Lieferung des Gutes bestehende Vertragswidrigkeit. Insbesondere verpflichtet sich das Unternehmen, für alle verkauften Komponenten eine eigene gesetzliche Garantie von 24 Monaten ab dem Kaufdatum der Ware zu gewähren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um stets eine rasche Durchführung der Garantieleistungen zu gewährleisten, wobei es bestrebt ist, dem Verbraucher unter Berücksichtigung der Art der Ware und des Zwecks, für den der Verbraucher die Ware erworben hat, keine erheblichen Unannehmlichkeiten zu bereiten. Abgesehen von Ausnahmefällen wird der Verkäufer die Reparatur oder den Ersatz innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch 60 Tage nach Meldung des Mangels, vornehmen. Die Kosten für Gewährleistungsarbeiten am Produkt (Ersatzteile und Arbeit) gehen zu Lasten des Verkäufers. Der Verbraucher muss den Kaufbeleg vorlegen.
Konventionelle Bürgschaft. Für die in unseren Geschäften gekauften Komponenten gilt außerdem eine herkömmliche Garantie des Herstellers der Ware, die vom Verkäufer direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend gemacht werden kann. Sie ist freiwillig und kann das Recht auf eine gesetzliche Konformitätsgarantie weder ersetzen noch einschränken, ausschließen oder beeinträchtigen. Die Dauer, die territoriale Ausdehnung, die Art der Nutzung, die Art der abgedeckten Schäden/Defekte und die eventuellen Einschränkungen der herkömmlichen Herstellergarantie sind im so genannten Garantieschein aufgeführt, der der Produktverpackung beiliegt. Auf Wunsch des Käufers teilt der Verkäufer ihm die nächstgelegene Adresse des Servicenetzes des Herstellers mit, bei dem der Verkäufer die Notwendigkeit von Garantiearbeiten meldet.
Gesetzliche Garantie für den Nicht-Verbraucher-Kunden. Ungeachtet dessen muss der gewerbliche Kunde, um die vom Verkäufer übernommene gesetzliche Garantie in Anspruch nehmen zu können, dem Verkäufer unter Androhung des Verfalls alle am Produkt festgestellten Mängel innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Ablauf der Garantie mitteilen. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 12 (zwölf) Monate ab Lieferung des Produkts. In jedem Fall muss der Kaufbeleg vorgelegt werden.


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